Diese Frage ist und bleibt zeitunabhängig aktuell. Das Problem ist, dass sich nicht jeder über den Begriff des Sozialismus im Nationalsozialismus einig ist. Die Frage lautet also: Ist der Nationale Sozialismus sozialistisch oder (wirtschafts-)liberalistisch? Von einem unabhängigen Standpunkt aus gilt es diese heikle Frage zu klären.
Allgemein gibt es zu diesem Thema drei verschiedene Standpunkte, die (wie auch anders) zumeist aus entsprechenden drei verschiedenen Lagern kommen. Selbstverständlich bestätigen an dieser Stelle Ausnahmen die Regel.
Liberale, also jene, die einen freien Markt anstreben und den Staat lediglich eine „Nachtwächter”-Funktion zuschreiben wollen (nach Adam Smith), sind durchaus der Ansicht, der Nationalsozialismus sei ein Sozialismus gewesen - Schließlich hat der Staat effektiv in die Wirtschaft eingegriffen und den Markt in vielerlei Hinsicht gesteuert.
(Linke) Sozialisten und Kommunisten jeglicher Ausprägung sehen in der Wirtschaft im Nationalsozialismus - Im absoluten Gegensatz zu den Liberalen - nichts weiter als eine herkömmliche Marktwirtschaft mit keinerlei sozialistischen Elementen: Da es im Nationalsozialismus keine klassenkämpferischen Bestrebungen gab und die Vergesellschaftung der Produktionsmittel (nach Karl Marx) nicht in Angriff genommen wurde, könne es sich nicht um einen Sozialismus handeln.
Nationalsozialisten selbst scheinen sich in der Frage nicht ganz einig zu sein. So gibt es Nationalsozialisten, die offen zugeben, dass der Nationalsozialismus nichts mit dem Sozialismus gemein hat - Also die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit und die Überwindung des Kapitalismus durch die Neuorganisierung des Marktes durch (radikale) soziale Reformen gesichert sehen. Andere Nationalsozialisten definieren den Sozialismus hingegen vollkommen anders, was sie zu dem Schluss kommen lässt, dass der Nationalsozialismus durchaus ein Sozialismus ist - Allerdings anders verstanden, als es bspw. linke Sozialisten tun.
1. Sozialismusverständnis und soziale Praxis im historischen Nationalsozialismus
Zunächst aber die Definition des Führers der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Adolf Hitler, dem es gelang, den Nationalsozialismus von 1933-1945 in Deutschland als „Drittes Reich” zu etablieren. Er definierte den Sozialismus weniger ökonomisch als einen Grundsatz zwischenmenschlicher Beziehung, wenn er von einem „Sozialismus der Tat” sprach. Dieser „Sozialismus der Tat” hatte mit dem eigentlichen Sozialismusbegriff kaum etwas gemein. Der Pflichtbegriff, den Hitler oft gebrauchte, geht mit dem Sozialismusbegriff einher.
In einer Rede Hitlers vom 28. Juli 1922 heißt es dazu:
Wer bereit ist, für sein Volk so vollständig einzutreten, dass er wirklich kein höheres Ideal kennt, als nur das Wohlergehen dieses seinen Volkes, wer unser großes Lied „Deutschland, Deutschland über alles” so erfasst hat, dass nichts auf dieser Welt ihm höher steht als dieses Deutschland, Volk und Land, Land und Volk, der ist ein Sozialist.
Später schreibt Hitler allgemein zum Thema Wirtschaft in seinem Hauptwerk „Mein Kampf”:
[...]Der Staat ist ist ein völkischer Organismus und nicht eine wirtschaftliche Organisation[...].Die innere Stärke [fällt] nur in den allerseltensten Fällen mit der sogenannten wirtschaftlichen Blüte zusammen[...], wohlaber [scheint] diese in unendlich vielen Beispielen den bereits nahenden Verfall des Staates anzuzeigen[...].
(Mein Kampf, S. 164-168)
So sei es die Pflicht des Deutschen, den Eigennutz hinter den Gemeinnutz zu stellen. (Konkrete Parolen: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!”; „Du bist nichts, dein Volk ist alles!”) Auf diesem Grundsatz fußte die nationalsozialistische Gesellschaft als solche und die Wirtschaft, die sich zwar dem Staat bedingungslos unterstellen musste, jedoch an sich nicht sozialistisch aufgebaut war - Es gab nach wie vor eine Marktwirtschaft, die allerdings stark - nach sozialen Prämissen - kontrolliert und gesteuert wurde.
An dieser Stelle wollen wir allerdings weniger auf die Theorie des Nationalsozialismus, als auf die tatsächliche Praxis eingehen. Entgegen vieler Meinungen, die Wirtschaft im Nationalsozialismus sei der „sozialen Marktwirtschaft” der Bundesrepublik gleich, bediente sie sich einzigartiger und sozialreformistischer Instrumente und Mechanismen, die man sowohl vor der Zeit des Nationalsozialismus als auch in heutiger Zeit nicht vorfindet.
Als Beispiel wäre an dieser Stelle etwa die Deutsche
Arbeitsfront (DAF) zu nennen, dessen Ziel es war, eine „Volks- und
Leistungsgemeinschaft” zu bilden, die dafür Sorge tragen sollte, jeden
Volksgenossen, den entsprechenden Fähigkeiten und Talenten nach, an seinen
angestammten Platz zu setzen. Der Sinn war an dieser Stelle, es jedem
Volksgenossen zu ermöglichen, höchste und beste Leistungen für die
Volksgemeinschaft zu erbringen.
Neben dieser Aufgabe hatte sie außerdem dafür Sorge zu tragen, den Arbeiter im
nationalsozialistischen Sinne ideologisch zu schulen, um zum einen die
Motivation zu erhöhen und zum anderen um (marxistische) Zersetzung innerhalb des
werktätigen Volkes zu verhindern. Sie war also auch ein Instrument für die
Schaffung einer neuen Gesellschaft.
Die DAF war, obgleich ihrer fundamentalen Aufgabe, keine Zwangsgruppierung - Der Eintritt basierte auf Freiwilligkeit.
Adolf Hitler selbst sagte bezüglich der neuen Strukturierung der Arbeitsverteilung:
,,Ich werde keinen größeren Stolz in meinem Leben besitzen als den, einst am Ende meiner Tage sagen zu können: ich habe dem Deutschen Reiche den deutschen Arbeiter erkämpft!"
(Zitat vom ersten Kongress der DAF 10. Mai 1933)
Die DAF bildete ein enorm wichtiges Instrument in der Neustrukturierung der Deutschen Wirtschaft nach dem Zusammenbruch der Weimarer Republik und der Machtübernahme Adolf Hitlers und der Nationalsozialisten 1933; sie zählte im selben Jahr etwa 24,5 Millionen Einzelmitglieder.
Ein weiterer wichtiger Kontrollmechanismus in der deutschen Wirtschaft nach ‘33 war das Einsetzen einer Art Kommission, die die Arbeit der Unternehmer, im Nationalsozialismus Betriebsführer genannt, kontrollierte und bewertete. Sie wurden vor allem in größeren Wirtschaftsgebieten eingesetzt. Diese „Treuhänder”, die dem Reichsarbeitsminister unterstanden, sollten die Arbeiterschaft, im Nationalsozialismus Gefolgschaft genannt, vor Willkür und ungerechten Maßnahmen des Betriebsführers schützen und für den innerbetrieblichen Frieden sorgen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Lohns, den die Gefolgschaft bekommt - Wurde dieser als zu niedrig erachtet (Dies kam durchaus sehr oft vor), war der Betriebsführer dazu verpflichtet, den Lohn soweit zu erhöhen, wie es die Treuhänder für angemessen hielten. Zwar musste ein Gericht entscheiden, ob die Vorschläge des Treuhänders angemessen sind, allerdings zeigt die Statistik, dass die Gerichte in den allermeisten Fällen zugunsten der Treuhänder entschieden haben.
Dass dies also nicht nur Theorie, sondern auch durchaus Praxis gewesen ist, zeigen die Zahlen der Verhandlungen vor dem Ehrengericht (welches die zuvor genannten endgültigen Entscheidungen für oder gegen den Arbeitgeber zu fällen hatte und in jedem Bezirk, in dem ein Treuhänder eingeteilt war, eingerichtet wurde) im Jahre 1935: Nur 4 von 156 Fällen wurden für den Arbeitgeber entschieden; die restlichen Fälle hatten also eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der jeweiligen Arbeiterschaft zur Folge.
Dies ist, obwohl eine gewisse funktionelle Ähnlichkeit besteht, nicht mit einem gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschutzes zu vergleichen. Im Nationalsozialismus wurden alle Parteien, außer die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, verboten. Die Treuhänder, die gezielt vom Staat eingesetzt wurden, mussten also vollkommen im Sinne der Parteiführung handeln. Gewerkschaften hingegen sind Organisationen, die unabhängig vom Staat agieren und dementsprechend auch unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit im Arbeitswesen an den Tag legen - Einheitliche Regelungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind somit ein Ding der Unmöglichkeit.
Außerdem haben Gewerkschaften de facto keinerlei Rechte. Sie können lediglich ihre Veränderungsvorschläge fordern und versuchen, diese durch (General-)Streiks oder ähnlichen Mitteln durchzusetzen. Der nationalsozialistische Treuhänder besaß als Beamter im Gegensatz dazu die Bevollmächtigung, die innerbetriebliche Führung des Arbeitgebers zu bewerten und ihn zu gegebenen Anlass vor ein zuständiges Gericht zu stellen, welches über den weiteren Verlauf im Betrieb entscheidet, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen kann.
Die Behauptung, die Nationalsozialisten entrechteten den deutschen Arbeiter, ist somit eine plumpe Falschaussage; wie man sieht, wird die rechtliche Instanz des Arbeiters nicht gänzlich mit den Gewerkschaften abgeschafft, sondern lediglich durch eine neue rechtliche Instanz ersetzt.
Teil 2 Folgt in Kürze!
Quelle: AG-Ruhr-Lippe